Rechtliches
Hinweisgeberkanal
Specialist Electronics Ltd, handelnd unter dem Namen Satmart, ermutigt alle Personen — Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten oder Mitglieder der Öffentlichkeit —, Bedenken hinsichtlich mutmaßlichen Fehlverhaltens, Betrugs, Geldwäsche, Sanktionsumgehung, moderner Sklaverei, Sicherheitsmängel, Datenschutzverletzungen oder sonstiger erheblicher Verstöße gegen Richtlinien oder geltendes Recht zu melden. Diese Seite erläutert, wie Sie ein Anliegen vorbringen, wie wir mit Meldungen umgehen und wie wir Personen schützen, die Bedenken in gutem Glauben äußern.
1. Zweck dieses Kanals
Der Hinweisgeberkanal ist für ernsthafte Bedenken hinsichtlich Fehlverhaltens bestimmt — in der Regel Angelegenheiten, die mehr als einen einzelnen Vorgang betreffen und bei denen die meldende Person der Ansicht ist, dass sie über die normalen Support- oder Betriebskanäle nicht angemessen behandelt werden. Beispiele umfassen mutmaßlichen Betrug oder Diebstahl, Zahlungen, die der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dienen könnten, Versuche der Sanktionsumgehung, Bestechung, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, erhebliche Sicherheitsrisiken, Umweltschäden sowie Bedenken hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Für routinemäßige Supportanliegen — Bestellstatus, Rücksendungen, Erstattungen, Kontozugang — nutzen Sie bitte das Live-Chat-Widget oder die Support-E-Mail-Adresse. Die Weiterleitung solcher Anliegen über den Hinweisgeberkanal verzögert die Bearbeitung.
2. So melden Sie ein Anliegen
- Per E-Mail: [email protected]. Dieser Posteingang wird von einem benannten Mitglied der Geschäftsleitung überwacht und ist nicht für allgemeines Supportpersonal zugänglich.
- Per Post: adressiert an 'The Compliance Officer, Private & Confidential' an unsere eingetragene Geschäftsadresse. Der Umschlag wird ausschließlich vom Compliance-Beauftragten geöffnet.
- Persönlich: Sie können über den Support ein vertrauliches Gespräch beantragen; Sie sind herzlich eingeladen, einen Kollegen, ein Familienmitglied, einen Gewerkschaftsvertreter oder eine andere Vertrauensperson mitzubringen.
3. Was Ihre Meldung enthalten sollte
Für eine wirksame Untersuchung benötigen wir in der Regel: eine klare Beschreibung des Anliegens, die Namen und Funktionen der beteiligten Personen (soweit bekannt), Datum und Ort der Vorfälle, etwaige Dokumente oder Beweise sowie Ihre Kontaktdaten. Sie können ein Anliegen auch anonym melden, jedoch sind wir in diesem Fall möglicherweise nicht in der Lage, den Sachverhalt weiter zu verfolgen oder Sie über das Ergebnis zu informieren.
4. Das weitere Vorgehen
Wir bestätigen den Eingang jedes Anliegens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt. Der Compliance-Beauftragte prüft die Meldung und entscheidet über den geeigneten Untersuchungsweg, der eine interne Überprüfung, externe forensische Unterstützung, die Einbindung einer Aufsichtsbehörde oder die Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden umfassen kann. Wir bemühen uns, der meldenden Person innerhalb von 60 Tagen ein Ergebnis mitzuteilen, sofern Vertraulichkeits- und rechtliche Anforderungen dies gestatten; bei komplexen Untersuchungen kann dies länger dauern, in welchem Fall wir die meldende Person regelmäßig über den Fortgang unterrichten.
5. Vertraulichkeit
Wir behandeln alle Anliegen vertraulich. Identifizierende Informationen werden zurückgehalten, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben (beispielsweise auf gerichtliche Anordnung oder im Rahmen behördlicher Zusammenarbeit) oder die meldende Person stimmt ausdrücklich zu. Untersuchungsakten werden an einem gesicherten Ort aufbewahrt, der ausschließlich dem Compliance-Beauftragten und etwaigen eigens benannten Ermittlern zugänglich ist.
6. Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Wir dulden keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Personen, die ein Anliegen in gutem Glauben vorbringen, unabhängig davon, ob das Anliegen sich später als berechtigt erweist oder nicht. Vergeltungsmaßnahmen gegen eine meldende Person stellen selbst ein Fehlverhalten dar und werden im Rahmen unserer internen Disziplinarverfahren geahndet sowie, soweit anwendbar, nach dem Public Interest Disclosure Act 1998 (Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern im öffentlichen Interesse), der qualifizierte Offenlegungen von Arbeitnehmern im Vereinigten Königreich schützt.
7. Guter Glaube und unwahre Meldungen
Ein Anliegen wird in gutem Glauben vorgebracht, wenn die meldende Person vernünftigerweise glaubt, dass die Informationen der Wahrheit entsprechen, und nicht ausschließlich von persönlichem Vorteil oder der Absicht geleitet wird, eine andere Person zu schädigen. In gutem Glauben vorgebrachte Anliegen sind auch dann geschützt, wenn sie sich später als irrtümlich herausstellen. Wissentlich falsche oder böswillige Meldungen stellen ihrerseits einen Verstoß gegen unsere Richtlinie zur akzeptablen Nutzung dar und können zur Sperrung oder Kündigung eines Kontos sowie gegebenenfalls zur Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden führen.
8. Externe Meldestellen
Sie haben außerdem das Recht, Bedenken direkt bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde oder externen Stelle zu melden — beispielsweise beim Information Commissioner's Office (Datenschutzbehörde) in Datenschutzangelegenheiten, bei der National Crime Agency bei Verdacht auf Geldwäsche, beim OFSI (Office of Financial Sanctions Implementation) bei Sanktionsbedenken oder bei der jeweils zuständigen Handels- oder Sicherheitsbehörde bei Fragen der Produktsicherheit. Die Meldung eines Anliegens an eine externe Behörde berührt nicht den Schutz, den dieser Kanal bietet.
9. Kontakt bei Fragen zum Kanal selbst
Wenn Sie eine Frage zur Funktionsweise dieses Kanals haben (und kein konkretes Anliegen melden möchten), senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff '[Channel question]'.
Dieses Dokument dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Fragen? Erreichen Sie unser Team über den Live-Chat oder per E-Mail [email protected].